Scribas Tabelle

Scribas Tabelle

Scribas Tabelle der verschreibungspflichtigen Arzneimittel und Medizinprodukte nach bundesrechtlichen Vorschriften 

Die Datenbank bietet eine umfassende Liste mit mehr als 2.700 verschreibungspflichtigen Wirkstoffen und Medizinprodukten. Damit deckt sie sowohl die Anwendung bei Menschen als auch bei Tieren ab. Für die praktische Verwendung sind die gängigen verschreibungspflichtigen Medikamente aufgeführt, und die jeweiligen Stoffe, die sie enthalten.  

  • INN-Name

  • gebräuchliche Synonyme

  • Kennzeichnung als BtM

  • ATC-Code

  • Monographieeintrag in DAB, HAB oder Ph. Eur.

  • Auswahl an Fertigarzneimitteln

  • Strukturformeln

  • Datum der Verschreibungspflicht oder Änderungsverordnung

Der Datenbankeintrag in der Scribas Tabelle zeigt alle zentralen Eigenschaften des verschreibungspflichtigen Medikaments, hier am Beispiel Fentanyl, auf einen Blick. Die Strukturübersicht bringt Sie schnell zu den benötigten Detailinformationen. Querverweise führen Sie zu Fertigarzneimitteln mit Fentanyl.
Der Datenbankeintrag in der Scribas Tabelle zeigt alle zentralen Eigenschaften des verschreibungspflichtigen Medikaments, hier am Beispiel Fentanyl, auf einen Blick. Die Strukturübersicht bringt Sie schnell zu den benötigten Detailinformationen. Querverweise führen Sie zu Fertigarzneimitteln mit Fentanyl.

Aktualisierung/Stand

  • Aktualisierungslieferung 124
  • Regelmäßige Updates analog zum Erscheinen des gedruckten Buchs

Datenbank bestellen

Zum Shop der DAV Mediengruppe oder wenden Sie sich für ein individuelles Angebot an das Team Datenbanken und Software (software@dav-medien.de / +49 711 2582-347)

Scribas Tabelle

Anleitung/Erklärungen

Einleitung

Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln neu geordnet und in der Verordnung vom 21. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3632) veröffentlicht. Ihr Werk befindet sich auf dem Stand der zuletzt am 19. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 149) durch Artikel 1 geänderten Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV). Frühere Verordnungen wurden ebenfalls eingearbeitet.

Scribas Tabelle der verschreibungspflichtigen Arzneimittel und Medizinprodukte wird von Apotheker:innen in Offizin, Industrie, Krankenhaus und Verwaltung sowie von weiteren an der Materie interessierten Personen geschätzt. Sie dient der schnellen, übersichtlichen und umfassenden Information über Arznei- und Hilfsstoffe sowie Medizinprodukte, die der Verschreibungspflicht unterliegen. Hierunter befinden sich auch verschreibungspflichtige Arzneistoffe, die bei lebensmittelliefernden Tieren angewendet werden. Scribas Tabelle enthält knapp 2800 verschreibungspflichtige Stoffe und Medizinprodukte und eine umfangreiche Auswahl der zugehörigen Fertigarzneimittel.

Rechtliche Grundlagen von Scribas Tabelle

Am 1. Januar 2006 entfiel der bisherige § 49 des Arzneimittelgesetzes (AMG) zur automatischen Verschreibungspflicht. Damit ist die Unterscheidung in dauerhaft verschreibungspflichtige und vorerst für eine Dauer von fünf Jahren automatisch verschreibungspflichtige Stoffe hinfällig geworden. Seither sind alle Stoffe, die in die Anlage 1 der Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (AMVV) aufgenommen werden, bis auf Widerruf verschreibungspflichtig. Das umfasst Stoffe und deren Zubereitungen sowie Medizinprodukte,

  • die die Gesundheit des Menschen auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch unmittelbar oder mittelbar gefährden können, wenn sie ohne ärztliche oder zahnärztliche Überwachung angewendet werden, oder

  • die häufig in erheblichem Umfang nicht bestimmungsgemäß gebraucht werden, wenn dadurch die menschliche Gesundheit unmittelbar oder mittelbar gefährdet werden kann,

  • deren Wirkungen in der medizinischen Wissenschaft nicht allgemein bekannt sind.

Die Verschreibungspflicht kann auf bestimmte Dosen, Potenzen oder Anwendungsgebiete beschränkt werden. Änderungen bezüglich des Verordnungstextes und der Anlagen durch die Änderungsverordnungen zur AMVV finden Sie mit Erläuterungen vor dem eigentlichen Verordnungstext. Zu rechtlichen Fragen verweisen wir Sie auf „Kloesel/Cyran: Arzneimittelrecht; Kommentar“.

In der Anlage zur Verordnung sind viele Stoffe, die bisher als Einzelpositionen geführt wurden, unter Sammelbegriffen wie „Digitalis-Wirkstoffe“ zusammengefasst worden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind diese Stoffe in Scribas Tabelle als Einzelpositionen erhalten geblieben und mit dem Hinweis „Kein Einzeleintrag, siehe auch Haupteintrag“ versehen worden. Bei den Sammelpositionen (= Haupteinträgen) wurden Hinweise auf die einzelnen Stoffe eingefügt.

Änderung der BtMVV – Abschaffung der Verschreibungshöchstmengen

Der Bundesrat hat am 10. Februar 2023 einer Änderung der BtMVV zugestimmt, wodurch die Höchstverschreibungsmengen für Betäubungsmittel (BtM) der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgehoben wurden. Damit entfällt zukünftig der bisher notwendige Verordnungsvermerk „A“ auf BtM-Rezepten bei Überschreitungen der Höchstmenge. Um der Änderungsverordnung, die am 8. April 2023 in Kraft getreten ist, Rechnung zu tragen, wurde der Abschnitt „Betäubungsmittel nach BtMG und BtMVV“ ab der 118. Auflage von Scribas Tabelle vollständig gestrichen. Dieser enthielt Erläuterungen zu den Höchstverschreibungs- und Höchstabgabemengen in Tabellenform, die nach der neuen Gesetzeslage jedoch nicht mehr gültig und somit redundant geworden sind. Die BtM-Einzelstoff-Einträge im alphabetischen Verzeichnis sind davon jedoch nicht betroffen! Informationen zu allen BtM finden Sie weiterhin wie gewohnt im Monografie-Teil von Scribas Tabelle.

Angaben zu den Stoffen und Medizinprodukten

In Scribas Tabelle werden, wenn verfügbar, folgende Informationen zu jedem Stoff angegeben:

  • Internationale Kurzbezeichnung (INN, INNv oder INNm)

  • die Angabe, ob es sich um ein Betäubungsmittel (Abkürzung: BtM im Titel) handelt und in welcher Anlage des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) es aufgeführt ist; nähere Informationen dazu finden sich auch in „Hügel, Junge, Lander, Winkler: Deutsches Betäubungsmittelrecht; Kommentar“

  • verschreibungspflichtig seit (Datum)

  • Verschreibungspflicht geändert zum (Datum)

  • Verordnung/en, die die Verschreibungspflicht regelt/en

  • Verweise auf andere Stoffeinträge

  • Bezeichnung nach § 10 Abs. 6 AMG (Stoffbezeichnungen) oder nach BtMG Anlagen II und III. Für die Bezeichnung von Stoffen sind nach AMG die internationalen Kurzbezeichnungen (INN, generische Bezeichnung) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu verwenden. Falls solche nicht vorhanden sind, werden gebräuchliche wissenschaftliche Bezeichnungen verwendet, wie sie an erster Stelle in den Stoffbezeichnungen vorgegeben sind, vorzugsweise die IUPAC-Nomenklatur. Seit 1987 werden die Stoffe im Verordnungstext nur noch mit ihrer Kurzbezeichnung aufgeführt.

  • Synonyma, vor allem, wenn sie sehr verbreitet sind

  • die ATC-Klassifikation der WHO in amtlicher Fassung des WIdO (ATC = anatomischtherapeutisch-chemisch)

  • in welchen Arzneibüchern (DAB, HAB, Ph. Eur.) der Stoff monografiert ist

  • in welcher Ausgabe der DAZ-Beilage „Neue Arzneimittel“ der Stoff beschrieben ist; das gilt jedoch nicht mehr für Stoffe, die ab dem 1. Januar 2023 der Verschreibungspflicht unterstellt werden (s. Abschnitt Neues Format für die „Neuen Arzneimittel“)

  • Anwendung, Verwendung, Stoffklasse

  • Fertigarzneimittel, in denen der Stoff enthalten ist, dies aber nur beispielhaft und in keiner Weise erschöpfend. Die Wiedergabe der Fertigarzneimittelnamen berechtigt auch ohne Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Warenschutzgesetzgebung als frei zu betrachten wären und von jedermann benutzt werden dürften.

  • Strukturformel

Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifizierung der WHO (ATC-Index)

Der ATC-Index ordnet Arzneistoffe nach anatomischen, therapeutischen und/oder chemischen Kriterien (z. B. Nervensystem, Betablocker, Migränemittel, Phenothiazine). Wenn möglich, ist in Scribas Tabelle für jeden Stoff der ATC-Code, eine Kombination aus Buchstaben und Ziffern, mit einer kurzen Erläuterung angegeben. Der ATC-Index, also das WHO-Klassifikationssystem, ist mit den zugeordneten Arzneistoffen am Ende des Werks abgedruckt.

Neues Format für die „Neuen Arzneimittel“

Bisher lagen den Fachzeitschriften Deutsche Apotheker Zeitung (DAZ) und Arzneimitteltherapie monatlich eine Beilage „Neue Arzneimittel“ bei, in der Sie sich über neu zugelassene Arzneimittel und deren Wirkstoffe informieren konnten. Bei den entsprechenden Stoffen in Scribas Tabelle ist unter der Rubrik „NA“ ein Hinweis auf die entsprechende Beilage aufgeführt. Falls Sie die Beilagen bisher gesammelt haben, können Sie sich an diesem Hinweis orientieren und schnell die jeweilige Beilage ausfindig machen. Seit Januar 2023 finden Sie die umfassende Vorstellung und Einordnung der „Neuen Arzneimittel“ ausschließlich online unter www.deutsche-apotheker-zeitung.de/pharmazie/arzneimittel – natürlich in gewohnter Qualität, aber mit zusätzlichen Informationen! Lediglich das Format hat sich geändert: Zeitgemäß papierlos, aktueller sowie angepasst auf die Wünsche unserer Leser:innen. Alle erschienenen Ausgaben der Beilage „Neue Arzneimittel“ ab dem Jahr 2000 finden Sie ebenfalls online im Archiv von DAZ.online.

Betäubungsmittelstatus von Medizinalcannabis entfällt durch das neue Cannabisgesetz (CanG)

Der Bundesrat hat am 22. März 2024 das Cannabisgesetz (CanG) auf den Weg gebracht (BGBl. 2024 I Nr. 109, 2). Mit dem CanG wurde der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen und der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum zum Eigenkonsum für Erwachsene (§3) zum 1. April 2024 legalisiert. Das Inkrafttreten der Regelungen zu Anbauvereinigungen und zum gemeinschaftlichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen ist in einer zweiten Stufe für den 1. Juli 2024 vorgesehen. Mit dem CanG wurde das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) dahingehend geändert, dass sowohl „Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen)“ als auch der synthetisierte, reine THC-Wirkstoff Dronabinol aus Anlage III gestrichen wurden.

Was bedeutet das für die Apotheke?

Seit April 2024 ist Medizinalcannabis rechtlich klar von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken getrennt. Dies wurde im Medizinal-Cannabisgesetz geregelt. Die bereits vorher geltenden Vorgaben an die Verschreibung und die Abgabe von Medizinalcannabis bleiben dabei im Wesentlichen inhaltlich unverändert. Medizinalcannabis darf weiter nach den geltenden sozialrechtlichen Voraussetzungen als Arzneimittel verschrieben werden.

  • Medizinalcannabis ist kein BtM mehr

  • Lagerung im Tresor entfällt

  • Wegfall der Verordnungserfordernis von Medizinalcannabis auf Betäubungsmittelrezept

  • Reduzierter Dokumentationsaufwand und weniger Bürokratie

  • Abrechnung des bisherigen Betäubungsmittelzuschlags in Höhe von 4,26 Euro entfällt

  • Medizinalcannabis ist jederzeit als ”normales Arzneimittel” verordnungsfähig; therapeutische Alternativlosigkeit ist keine unabdingbare Voraussetzung für eine Verordnungsbefugnis mehr

Da die betäubungsmittelrechtlichen Beschränkungen von THC-Verordnungen infolge der Cannabisfreigabe wegfallen, handelt sich um eine sogenannte Reklassifizierung. Das bedeutet, dass aus einem vorher eingeschränkt verschreibungsfähigen Betäubungsmittel nun ein rechtlich uneingeschränkt verschreibungsfähiges Arzneimittel wurde.

Abkürzungen und Zeichenerklärungen

AB    Arzneibuch
AChR    Acetylcholin-Rezeptor
ACTH    Adrenocorticotropin
AD    Atopische Dermatitis
ALGS    Alagille-Syndrom (seltene Erbkrankheit)
ALK    Anaplastische Lymphomkinase
ALL    Akute lymphatische Leukämie
ALS    Amyotrophe Lateralsklerose
AMG    Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz)
Aminosäuren, Abkürzungen der
    Alanin    Ala A
    Arginin    Arg R
    Asparagin    Asn N
    Asparaginsäure    Asp D
    Cystein    Cys C
    Glutamin    Gln Q
    Glutaminsäure    Glu E
    Glycin    Gly G
    Histidin    His H
    Isoleucin    Ile I
    Leucin    Leu L
    Lysin    Lys K
    Methionin    Met M
    Phenylalanin    Phe F
    Prolin    Pro P
    Serin    Ser S
    Threonin    Thr T
    Tryptophan    Trp W
    Tyrosin    Tyr Y
    Valin    Val V
AM    Fertigarzneimittel
AMIce    Arzneimittelinformationssystem des BfArM
AMK    Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker
AML    Akute myeloische Leukämie
AMVerkRV    Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
AMVV    Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung)
ANW    Anwendung oder Verwendung oder Stoffklasse
ApBetrO    Verordnung über den Betrieb von Apotheken (Apothekenbetriebsordnung)
APDS    Activated PI3 Kinase Delta Syndrom, aktiviertes Phosphoinositid-3-Kinase-Delta-Syndrom
ApoG    Gesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz)
ASK    Arzneimittel-Stoffkatalog
ATC    Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifizierung
ASZT    autologe Stammzelltransplantation
AZA    Azathioprin
BAN    British Approved Name
BAnz    Bundesanzeiger
BCG    Bacillus Calmette-Guérin
BESI    Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
BfArM    Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
BGBl.    Bundesgesetzblatt
BMI    Body-Mass-Index
BRAF    B-rapidly accelerated fibrosarcoma protein
BTK    Bruton-Tyrosinkinase-Inhibitor
BTKI    Bruton-Tyrosinkinase-Inhibitor
BtM    Betäubungsmittel
BtMG    Betäubungsmittelgesetz
BtMVV    Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
BZ    Bezeichnung nach der Stoffbezeichnung in AMIce
CAD    Cold Agglutinin Disease, Kälteagglutininkrankheit
CAR-T    Chimeric Antigen Receptor
CHAPLE-Syndrom    CD55 deficiency with hyperactivation of the complement, angiopathic thrombosis, and protein losing enteropathy
CF    zystische Fibrose, Mukoviszidose
CFTR    Cystic fibrosis transmembrane conductance regulator
CGRP    Calcitonin-Gene-Related-Peptide
CHE    Chronischem Handekzem
CHIKV    Chikungunya-Virus
CHP    Chinesische Pharmakopöe
CKD    Chronische Nierenerkrankung
CML    Chronisch myeloische Leukämie
CMV    Cytomegalievirus
CRSwNP    chronische Rhinosinusitis mit Nasenpolypen
CSF    Kolonie-stimulierender Faktor
CSFR    Kolonie-stimulierender Faktor-Rezeptor
csU    chronisch spontane Urtikaria
cTTP    Kongenitaler thrombotisch-thrombozytopenischer Purpura
CU    Colitis ulcerosa
D    Deutschland
DAB    Deutsches Arzneibuch
DCF    Dénomination Commune Française, franz. Schreibweise v. Arzneimittelnamen
DEB    Dystrophe Epidermolysis bullosa
DLBCL    diffuses großzelliges B-Zell-Lymphom
DLL3    Delta-Like-Ligand 3
DM    Diabetes mellitus
DMARD    Disease Modifying Antirheumatic Drug
DMD    Duchenne-Muskeldystrophie
dMMR    Mismatch-Reparatur-Defizienz
DmMV    Dopingmittel-Mengen-Verordnung
DMT1    Diabetes mellitus Typ 1
DMT2    Diabetes mellitus Typ 2
DOAK    direktes orales Antikoagulans
DPP1    Dipeptidylpeptidase 1-Inhibitor
EC    Endometriumkarzinom (endometrial cancer)
EGFR    Epidermal Growth Factor Receptor
EO    endokrine Orbitopathie
ER    Estrogen-Rezeptor
ESCC    Ösophagus-Plattenepithelkarzinom (Esophageal Squamous Cell Carcinoma)
ES-SCLC    extensive-stage small cell lung cancer, kleinzelliges Lungenkarzinom im fortgeschrittenen Stadium
FCS    Familiäres Chylomikronämie-Syndrom
FGFR3    Fibroblasten-Wachstumsfaktor-Rezeptor 3 (Fibroblast Growth Factor Receptor 3)
FLT3    FMS-ähnliche Tyrosinkinase 3
FORTA-Liste    Fit fOR The Aged, Kategorien A (unverzichtbar) bis D (meiden)
FSME    Frühsommer-Meningoenzephalitis
GB    Großbritannien
GIP    Glukoseabhängiges insulinotropes Peptid
GLP-1    Glucagon-like Peptide-1
gMG    Generalisierte Myasthenia gravis
GnRH    Gonadotropin-Releasing-Hormon
GPA    Aktive Granulomatose mit Polyangiitis
HAB    Homöopathisches Arzneibuch
HAE    Hereditäres Angioödem
HAP    nosokomiale Pneunomie (hospital acquired pneumonia)
HCC    Hepatozelluläres Karzinom
HeFH    Heterozygote familiäre Hypercholesterinämie
HER2    Humaner epidermaler Wachstumsfaktor-Rezeptor
HIF-PHI    Hypoxie-induzierbarer-Faktor-Prolylhydroxylase-Inhibitor
HIN    Hinweise und Querverweise
HIV    Humanes Immundefizienz-Virus
HOCM    Hypertrophe obstruktive Kardiomyopathie
HPA    Hyperphenylalaninämie
HPV    Humane Papillomviren
HR    Hormon-Rezeptor
5-HT    5-Hydroxytryptamin, Serotonin
IBAT    Inhibitor des ilealen Gallensäuretransporters
ICU    Intensive Care Unit; ICU-Wirkstoffliste 200 %: ICU-Wirkstoffe, deren Bedarf wg. Beh. v. COVID-19-Patienten b. Vollauslastung d. vorhandenen Intensiv-Kapazitäten (bis auf maximal 200 %) erhöht ist gegenüber d. Normalbedarf (Vergleichsjahr 2019) auf Intensivstationen, insb. in schnellfreisetzender, invasiver u. bronchopulmonaler Anwendung
IDH1    Isocitrat-Dehydrogenase-1
Ig    Immunglobulin
IgAN    Immunglobulin-A-Nephropathie
IGF-1    Insulin Growth Factor-1, Insulin-ähnlicher Wachstumsfaktor
IgG4-RD    IgG4-assoziierte Erkrankung
IL    Interleukin
INN    International Non-proprietary Name (Internationale Kurzbezeichnung)
INNm    modifizierte Internationale Kurzbezeichnung
INNv    vorgeschlagene Internationale Kurzbezeichnung
IPA    Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
ISM    Indolente systemische Mastozytose
IUPAC    International Union for Pure and Applied Chemistry
JAK    Januskinase
KG    Körpergewicht
KH    Krankenhaus
MASH    nicht zirrhotische nicht alkoholische Steatohepatitis
MC    Morbus Crohn
MC4R    Melanocortin-4-Rezeptor
MCI    leichte kognitive Störung (mild cognitive impairment)
MCL    Mantelzell-Lymphom
mCRC    metastasierendes kolorektales Karzinom
mCRPC    Metastasiertes kastrationsresistentes Prostatakarzinom
MDR    Medical Device Regulation (EU-Verordnung für Medizinprodukte, trat am 25.05.2017 offiziell in Kraft, seit 26.05.2021 verpflichtend anzuwenden)
MDS    Myelodysplastisches Syndrom
MEK    Mitogen-aktivierte Proteinkinase
MG    Myasthenia gravis
mIDH    mutierte Isocitrat-Dehydrogenase
6-MP    6-Mercaptopurin
MPA    Mikroskopische Polyangiitis
MPAV    Verordnung zur Regelung der Abgabe von Medizinprodukten (Medizin-produkte-Abgabeverordnung, gültig bis 25.05.2021, ersetzt durch MDR)
MRT    Magnetresonanztomografie
MS    Multiple Sklerose
MSI-H    Mikrosatelliteninstabilität
MTX    Methotrexat
NA    „Neue Arzneimittel“, Beilage der Deutsche Apotheker Zeitung und Arzneimitteltherapie; seit Januar 2023 nur noch online verfügbar auf DAZ.online
NCFB    Non-CF-Bronchiektasen
NK    Neurokinin
NMOSD    Neuromyelitis-optica-Spektrum-Erkrankung
NPM1    Nukleophosmin-1
NSAR    Nichtsteroidales Antirheumatikum
NSCLC    Nichtkleinzelliges Lungenkarzinom
NYHA    New York Heart Association
OSCC    Plattenepithelkarzinom des Ösophagus (engl. oesophageal squamous cell carcinoma)
PAH    Pulmonale arterielle Hypertonie
PARP    Poly-ADP-Ribose-Polymerase
PBC    Primäre biliäre Cholangitis
PD-1    Programmed Cell Death Protein 1
PD-L1    Programmed death-ligand 1
PDE    Phosphodiesterase
PEI    Paul-Ehrlich-Institut
PET    Positronen-Emissions-Tomographie
PFIC    progressive familiäre intrahepatische Cholestase
Ph. Eur.    Pharmacopoea Europaea (Europäisches Arzneibuch)
PK    Pyruvatkinase
PKU    Phenylketonurie
PI3K    Phosphatidylinositol-4,5-Bisphosphat-3-Kinase
PNH    Paroxysmale nächtliche Hämoglobinurie
PPAR    Peroxisome proliferator-activated receptor
PSMA    Prostata-spezifisches-Membranantigen
PRISCUS-Liste    Liste von Wirkstoffen, die für ältere Menschen potenziell ungeeignet sind; priscus (lateinisch: alt, altehrwürdig)
PTH    Parathormon
PUMA    Paediatric Use Marketing Authorisation
RA    Rheumatoide Arthritis
RKI    Robert Koch-Institut
ROCK2    Rho-associated coiled-coil kinase, Rho-assoziierte Proteinkinase 2, Rho-Kinase 2
RNA    Ribonukleinsäure (engl. ribonucleic acid)
ROP    Frühgeborenen-Retinopathie (retinopathy of prematurity)
ROS    Proto-Oncogene Tyrosine-Protein Kinase ROS
RSV    Respiratorisches Synzytial-Virus
rVWF    rekombinanter Von Willebrand Faktor
S1P    Sphingosin-1-Phosphat
SCLC    kleinzelliges Bronchialkarzinom (Small Cell Lung Cancer)
SERD    Selektiver Estrogenrezeptor-Degrader
siRNA    small interfering RNA
SLE    systemischer Lupus erythematodes
SMA    spinale Muskelatrophie
SMN1    Survival Motor Neuron 1
SOD    Superoxid-Dismutase 1
SPMS    sekundär progrendiente Multiple Sklerose
SSRI    Selektiver Serotonin-Wiederaufnahme-Inhibitor
SYN    Synonyme
TB    Tuberkulose
TFPI    Tissue Factor Pathway Inhibitor
TKI    Tyrosinkinasehemmer
TNBC    triple negativer Brustkrebs (Triple Negativ Breast Cancer)
TNF-α    Tumornekrosefaktor α
TSLP    thymisches stromales Lymphopoietin
UC    Urothelkarzinom
UDCA    Ursodeoxycholsäure
USA    Vereinigte Staaten von Amerika
USAN    United States Adopted Names Council
USP    United States Pharmacopoeia
VAP    beatmungsassoziierte Pneumonie (ventilator-associated pneumonia)
VEGFR    Vaskulärer endothelialer Wachstumsfaktor-Rezeptor
VMS    vasomotorische Symptome
VWF    Von Willebrand Faktor
VWS    Von-Willebrand-Syndrom
WADA    World Anti-Doping Agency
WHIM-Syndrom    Warzen-Hypogammaglobulinämie-Immundefizienz-Myelokathexis-Syndrom
WHO    World Health Organization (Weltgesundheitsorganisation)
WIdO    Wissenschaftliches Institut der AOK
XPO1    Exportin 1
 

Haben Sie Fragen?

Sollten Fragen offen bleiben, kontaktieren Sie uns gerne. Das DrugBasePlus-Team hilft Ihnen gerne weiter.

Team Datenbanken und Software
+49 711 2582-347
montags bis donnerstags
von 9.00 bis 16.30 Uhr, freitags von 9.00 bis 15.30 Uhr
Wir freuen uns auf Ihre Fragen oder Mitteilungen.
Haben Sie Fragen zur DrugBasePlus ?