Barrierefreiheit & FAQs

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir, die Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Stuttgart, setzen uns dafür ein, dass unsere Website, unsere Informationen und unsere Dienstleistungen auf drugbase.plus allen Nutzern, – unabhängig von möglichen Einschränkungen – bestmöglich zugänglich sind.  

Deshalb streben wir an, unsere Inhalte so aufzubereiten, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten problemlos genutzt werden können. Hierzu arbeiten wir kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit zu verbessern und den anerkannten Standards, wie beispielsweise dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), gerecht zu werden. 

  

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den anerkannten Standards vereinbar.  

Die Überprüfung beruht auf einer durch das Tool https://wave.webaim.org vorgenommenen Bewertung nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweit geltenden Normen. Dabei wurden die Startseite und eine exemplarische Artikelseite geprüft.    

Kontraste 

Texte und visuelle Elemente haben ein ausreichendes Kontrastverhältnis.  

Tastaturbedienbarkeit 

Alle interaktiven Komponenten (z. B. Formulare, Schaltflächen, insofern vorhanden) sind so gestaltet, dass sie über verschiedene Eingabemethoden, etwa Tastatur oder Touch, zugänglich sind.  

Sprache

Die Website stellt ein Sprach-Attribut zur Verfügung, so dass Screenreader die richtige Aussprache für eine Sprachausgabe wählen können. 

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte 

Die nachfolgend aufgeführten Inhalte, Funktionen oder Abschnitte sind derzeit nicht barrierefrei. Diese vorübergehenden Ausnahmen beruhen beispielsweise auf unverhältnismäßigen Belastungen oder technischen Einschränkungen.  

Alternativtexte 

Bilder und andere visuelle Elemente (z.B. Buttons, Links, Grafiken, insofern vorhanden) enthalten nicht immer eine für Screenreader lesbare Textform der dargestellten Informationen. 

Formulare und Eingabefelder 

Es gibt (ein) Formularfeld(er) ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu dem Formularfeld ist erschwert.  

Inhaltlicher Aufbau der Website 

Nicht alle Inhalte (z.B. Tabellen, Listen, insofern vorhanden) sind so aufgebaut und beschrieben, dass sie auch mithilfe von Screenreadern erkannt und verstanden werden können.  

Überschriften und Seitenstruktur 

Es gibt Sprünge in der Überschriftenhierarchie. Assisitive Technologien, wie Screenreader oder Tastaturbedienung, können dadurch eingeschränkt werden. 

Nutzung von ARIA Labeln 

ARIA-Attribute und -Roles sind nicht immer angemessen.  

 

3. Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung wurde am 13.05.2025 erstellt. 
Die Erklärung wurde zuletzt am 16.06.2025 überprüft.  

 

4. Feedback und Kontaktangaben 

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, dürfen Sie sich gerne bei uns melden:  

 

Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Stuttgart
Maybachstraße 8 - 70469 Stuttgart
Postfach 10 10 61 - 70009 Stuttgart
Telefon: 0711 2582 0
Internet: www.Wissenschaftliche-Verlagsgesellschaft.de

barrierefreiheit@dav-medien.de

Bitte senden Sie uns die URL der betroffenen Website und eine Beschreibung der Barriere.

  

Wir sind bestrebt, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten.  

 

 

5. Schlichtungsverfahren   

Wenn Sie der Meinung sind, dass (drugbase.plus) nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.  

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die “Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)” wenden.  Diese wurden von den Ländern noch nicht bekannt gegeben. Wir ergänzen sie so schnell wie möglich.

FAQs

Wie kann ich auf eine Datenbank zugreifen?

  • Firmen und Institutionen mit einer festen IP können diese für die Nutzung der DrugBasePlus freischalten lassen. Dabei können Sie wählen, welche der angebotenen Datenbanken Sie nutzen wollen. Zudem können Sie entscheiden, wie viele Nutzer gleichzeitig zugreifen können sollen (concurrent user).
  • Über den zentralen Logindienst apotheken.de ID des Deutschen Apotheker Verlags können Sie mit einem Benutzernamen und Passwort auf die DrugBasePlus zugreifen.
  •  Nutzt Ihre Heimatinstitution Shibboleth? Dann können wir Ihnen einen Zugang über diese Anmeldedaten einrichten.

Kontaktieren Sie uns unter software@dav-medien.de!
Dann beraten wir Sie gerne, welche Option die beste Zugangsmöglichkeit für Ihre Bedürfnisse ist.

 

Ich erhalte eine Meldung, dass bereits alle Sitzungen belegt sind. Was kann ich tun?

Bei der Buchung wird eine Anzahl an gleichzeitigen Nutzern (concurrent user) vereinbart. Die Meldung zeigt, dass alle Ihrer Institution zur Verfügung stehenden Sitzungen durch Kollegen belegt sind. Zunächst muss sich ein Kollege abmelden, bevor Sie zugreifen können. Sprechen Sie ggf. mit dem Administrator Ihrer Institution, damit die Zahl der gleichzeitigen Nutzer erhöht wird.

Wie kann ich nach Arzneimitteln mit einem bestimmten Wirkstoff suchen?

Die Komfortsuche der DrugBasePlus durchsucht für Sie gleichzeitig alle Kategorien einer Datenbank nach dem eingegebenen Suchbegriff. Dabei berücksichtigt die DrugBasePlus Namensfelder und auch Wirkstoffangaben.

Wenn Sie Ihre Suche sehr spezifisch eingrenzen möchten, könnten unsere Querverweise hilfreich sein (verfügbar für die ABDA-Datenbank und den Index Nominum).

Suchen Sie zunächst nach dem gewünschten Stoff. Öffnen Sie die Stoff-Monographie unter dem Tab „Stoffe“.
Suchen Sie zunächst nach dem gewünschten Stoff. Öffnen Sie die Stoff-Monographie unter dem Tab „Stoffe“.
Navigieren Sie zu den Querverweisen.
Navigieren Sie zu den Querverweisen.
Hier finden Sie eine Liste mit Arzneistoffen, die den gesuchten Wirkstoff enthalten. Sie können weitere Filter wie z.B. das Land hinzufügen.
Hier finden Sie eine Liste mit Arzneistoffen, die den gesuchten Wirkstoff enthalten. Sie können weitere Filter wie z.B. das Land hinzufügen.

Wie lange werden Meldungen der ABDA angezeigt?

Meldungen werden für die von der ABDA empfohlene Dauer angezeigt. Dabei wird nach Kategorien unterschieden:
 

  • Neueinführung - 3 Monate
  • Änderung - 10 Jahre
  • Rückruf - 5 Jahre
  • Meldung der Bundesinstitute - 3 Jahre
  • AMK-Meldung - 10 Jahre
  • ABDATA-Meldung - 3 Jahre
  • Änderung, ökonomische - 1 Monat
  • Änderung, pharmazeutische - 6 Monate
  • ABDA-Pressemeldung - 1 Monat
  • Neueinführung Nichtarzneimittel - 3 Jahre
  • Sonstige Meldung - 10 Jahre

Haben Sie Fragen?

Sollten Fragen offen bleiben, kontaktieren Sie uns gerne. Das DrugBasePlus-Team hilft Ihnen gerne weiter.

Team Datenbanken und Software
+49 711 2582-347
montags bis donnerstags
von 9.00 bis 16.30 Uhr, freitags von 9.00 bis 15.30 Uhr
Wir freuen uns auf Ihre Fragen oder Mitteilungen.
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